allen luftfahrtrechtlichen Bestimmungen zu entsprechen
Nutzen Sie unsere langjährige Erfahrung, um für Ihr Projekt ein optimales Ergebnis
zu erzielen.
Zuständig für alle Hubschrauberlandeflächen des ÖAMTC Christophorus Flugrettungsvereins
in Bezug auf Zivilflugplätze (LFG § 68) und Krankenhaus-Hubschrauberlandeflächen
(LFG § 80b) aus luftfahrtrechtlicher und flugbetrieblicher Sicht.